Hunderegister Niedersachen - Pflichtregistrierung

In Deutschland herrscht im Großteil der Republik Einvernehmen, ob sich Hunde in einem Hunderegister registrieren müssen. 15 Bundesländer überlassen die Registrierung von Hunden dem Hundehalter. In diesen ist das Registrieren deines Hundes im Hunderegister freiwillig.

Wohnst du jedoch in Niedersachen oder hast vor dort hin zu ziehen? Dann hast du folgende Pflicht mit deinem Hund:

In Niedersachen ist es vorgeschrieben, seinen Hund im Bundesland-eigenen Hunderegister zu registrieren.

Was genau deine Pflichten sind und wo du deinen Hund registrieren kannst erläutern wir dir im folgenden Artikel.


Schütze jetzt deinen Liebling
mit dem süßen & informativen Hundeausweis.
TierPerso Hundeausweis - Der eigene Ausweis für deinen Hund Jetzt den Hundeausweis für deinen Liebling gestalten

Übersicht

  1. Was ist das Hunderegister Niedersachsen?
  2. Wer betreibt das Hunderegister NDS?
  3. Welche Pflichten habe ich im Niedersächsischen Hunderegister?
  4. Wie läuft die Anmeldung im Hunderegister Niedersachen ab?
  5. Wie hoch sind die Kosten einer Registrierung?
  6. Welche Angaben müssen zum Halter und zum Hund gemacht werden?
  7. Worauf muss beim Registrieren von "gefährlichen Hunden" geachtet werden?
  8. Gibt es zusätzliche Absicherungen für Hunde?

Was ist das Hunderegister Niedersachsen?

Das Hunderegister Niedersachsen ist ein zentrales Register für Hunde die in dem Bundesland Niedersachen gemeldet sind und leben.

Seit dem 01. Juli 2013 ist jeder Hundebesitzer laut dem niedersächsischen Gesetzt dazu verpflichtet seinen Hund in diesem Hunderegister anzumelden.

Bei dem Onlineregister handelt es sich um eine Anlaufstelle, in der die Identifizierung des Hundes, die Ermittlung des Hundehalters, wie auch die Gewinnung von Gefährlichkeit, Rasse, Geschlecht und Alter eines Hundes eingeordnet werden.

Es ist vorgeschrieben, dass jeder Hund mit den individuellen Hundedaten vom Besitzer eingetragen wird.

zurück nach oben

Wer betreibt das Hunderegister NDS?

Die Aufsichtsbehörde des Hunderegister NDS ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Das zentrale Register des Bundesland Niedersachsen wird von der GovConnect GmbH aufgrund Beleihung geführt.

zurück nach oben

Welche Pflichten habe ich im Niedersächsischen Hunderegister?

Als Hundebesitzer in Niedersachsen bist du dazu verpflichtet deinen Hund in das Hunderegister einzutragen.

Jeder Hund ist vor der Vollendung des siebten Lebensmonats mit den Halterdaten und den Angaben zum Hund im zentralen Register anzumelden. Sollte der Hund bei der Aufnahme älter als 6 Monate sein, muss der Hund innerhalb eines Monats eingetragen werden.

Wenn du als Hundebesitzer deinen Hund in einem anderen Hunderegister, wie zum Beispiel TierPerso, registriert hast, musst du deinen Hund dennoch im zentralen Hunderegister Niedersachen anmelden.

Im Falle einer nicht Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden kann.

zurück nach oben

Wie läuft die Anmeldung im Hunderegister Niedersachen ab?

Du hast verschiedene Wege deinen Hund im Hunderegister Niedersachen anzumelden. Du kannst dies direkt über die Webseite vornehmen, alternativ ein Formular ausfüllen und einsenden oder die Eintragung telefonisch durchführen lassen. (Beachte hierbei aber unbedingt die Geschäftszeiten)

Für die Registrierung deines Halterkontos musst du ein Onlineformular ausfüllen bei dem du Angaben zu deiner Person machst, wie auch Anmeldeinformationen hinterlegst.

Wenn du alle Informationen eingetragen hast wird dir per Mail (daher unbedingt die korrekte E-Mail angeben) ein Link zugesendet, mit dem du den Vorgang abschließen kannst.

Sofern die Gebühren noch nicht gezahlt wurden, musst du diese anhand des Gebührenbescheids überweisen oder über einen Zahlungsdienstleister vornehmen.

Nachdem du dein Halterkonto beim Hunderegister Niedersachen angelegt hast und bezahlt hast, bist du deiner Pflicht nachgekommen und dein Hund darf guten Gewissens und offiziell bei dir sein.

zurück nach oben

Wie hoch sind die Kosten einer Registrierung?

Die Registrierung deines Hundes im zentralen Hunderegister wird durch ein Unternehmen im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Für die Entgegennahme und Bearbeitung werden einmalig Gebühren erhoben. In dieser Gebühr sind auch die nachträglichen Änderungen deiner Daten abgegolten.

Die Kosten unterscheiden sich hier je nach Art deiner Eintragung in das Hunderegister und werden pro Hund abgerechnet.

Bei einer Online-Registrierung, fallen Kosten in Höhe von 14,50€ an.

Da die Übermittlung einer telefonischen bzw. einer schriftlichen Anmeldung höheren Aufwand verursacht, liegen hier die Kosten für eine Registrierung bei 23,50€ pro Hund.

zurück nach oben

Welche Angaben müssen zum Halter und zum Hund gemacht werden?

Für die Registrierung deines Hundes im Niedersächsischen Hunderegister benötigst du zwingend die 15-stellige Transpondernummer von dem Hundechip deines Lieblings. Diesen hat dein Tierarzt deinem Hund eingesetzt und du kannst sie z.B. im EU-Heimtierausweis finden.

Neben der Transpondernummer, die neben Rasse, Herkunft und Geschlecht Pflicht ist, kannst du freiwillig ein Bild hochladen, wie auch einen Sachkundenachweis mit einfügen. Ebenfalls freiwillig ist die Angabe deiner Haftpflichtversicherung, welche aber gesetzlich vorgeschrieben ist zu haben.

Zu den Angaben über dich als Halter gehören dein Name, dein Wohnort und dein Geburtsdatum.

zurück nach oben

Worauf muss beim Registrieren von "gefährlichen Hunden" geachtet werden?

Ein "gefährlicher" Hund hat eine feste Definition und wird auch danach eingestuft:

"Ein Hund, der Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, kann nach Prüfung durch die zuständige Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) als gefährlich eingestuft werden."

Wenn dein Hund also von der zuständigen Fachbehörde als "gefährlich" eingestuft wurde, musst du mit diesem u.a. einen Wesentest durchführen.

Ein solcher Wesentest darf in Niedersachen nur von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden und weist nach, ob dein Hund ein sozialverträgliches Verhalten vorweist.

Außerdem musst du bei einem anerkannten Prüfer eine praktische Prüfung für einen Sachkundenachweis ablegen.

zurück nach oben

Gibt es zusätzliche Absicherungen für Hunde?

Es gibt nichts schlimmeres als hilflos deinen entlaufenen Hund zu suchen. Dabei ist es auch egal, durch welchen Umstand dein Liebling entlaufen ist.

Wichtig ist jetzt nur noch, dass dein Liebling schnell wieder nach Hause kommt.

Wenn du Glück hast, wird dein Hund schnell gefunden, doch dann hilft eine Registrierung bzw. ein Hundechip auch nicht direkt. Die Informationen über deinen Liebling auf dem Mikrochip erhält der Finder erst bei einem Tierarzt oder der Polizei, wenn der Transponder ausgelesen wird.

Ein Hundeausweis kann hierbei Abhilfe schaffen, denn diese sind individuell auf deinem Hund hergestellt. Alle wichtigen Informationen sind direkt ersichtlich und der Finder kann zu dir als Hundebesitzer direkt Kontakt aufnehmen, indem er dich anruft.

So werdet ihr schnell und unkompliziert wieder vereint.

zurück nach oben

Jetzt den Hundeausweis für deinen Liebling gestalten